Unser
Schul-ABC

In unserem Schul-ABC sind alle wichtigen Elterninfos alphabetisch sortiert. Beispielsweise Infos zu Freistellungen finden Sie unter dem Buchstaben F.

A · B  · D · E · F · G · H · I · J · K · L · M · N · O · P · Q · S · T · U · V · Z

A

Abfälle

Abfälle werden in bereitgestellten Behältern sortiert und entsorgt, sowohl im Klassenzimmer als auch auf dem Pausenhof.

Abholen

Wenn Sie Ihr Kind von der Schule abholen, warten Sie bitte vor dem Schulgebäude und nicht vor dem Klassenzimmer. Diese Vorschrift dient der Sicherheit unserer Kinder, damit wir einen Überblick behalten, wer sich auf dem Schulgelände befindet. So wollen wir vermeiden, dass sich Unbefugte auf dem Gelände aufhalten.

Abwesenheit

Die Aufsichtspflicht und Verantwortung gegenüber den uns anvertrauten Schülerinnen und Schülern nehmen wir sehr ernst. Sollte Ihr Kind vom Schulbesuch verhindert sein, so geben Sie uns bitte vor Unterrichtsbeginn per SchoolFox Bescheid. Auch telefonisch ist es möglich, in der Regel ist ein Anrufbeantworter zugeschaltet. Es genügt der Hinweis, dass Ihr Kind die Schule nicht besuchen kann. Sollte ein Kind nicht entschuldigt sein und dennoch fehlen, rufen wir bei Ihnen an um sicher zu sein, dass dem Kind auf dem Schulweg nichts zugestoßen ist. So wissen Sie und wir, dass die Kinder in sicherer Obhut sind.

Abwesenheit / Krankmeldung: Schoolfox

Anruf Schule Baltringen: 07356 / 1585

Änderung Adresse / Telefonnummer / Sorge- und Erziehungsberechtigung

Damit die Daten unserer Schüler jeweils auf dem neuesten Stand sind, bitten wir Sie, der Schule und der Klassenlehrkraft evtl. Änderungen zeitnah schriftlich mitzuteilen. Besonders wichtig für die Verwaltung sind ein Wohnortwechsel, die Änderung der Telefonnummer/n sowie Änderungen in der Sorge- und Erziehungsberechtigung.

Anmeldung zum Schulbesuch

Bei Zuzug mit einem grundschulpflichtigen Kind in die Gemeinde Mietingen-Baltringen melden Sie sich bitte telefonisch bei uns. Dies ist auch notwendig, wenn Ihr Kind weiterhin in seiner bisherigen Schule bleiben soll.

Arbeitsmaterial

Die Materialien, die für die tägliche Arbeit im Unterricht benötigt werden, müssen Sie zur Verfügung stellen. Dazu gehört die Ausstattung mit Stiften, Klebestiften, Farbkasten, Zeichenblock, Sportbekleidung etc. Hierzu erhalten die Kinder zu Beginn des neuen Schuljahres eine Materialliste. Bitte versehen Sie alle Materialien Ihres Kindes mit dessen Namen. Die Vollständigkeit der Arbeitsmittel muss regelmäßig überprüft werden.

Aufsicht

Unsere Aufsichtszeiten beginnen 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn.

(Ausgenommen Kinder, die in der Betreuung angemeldet sind.)

B

Beratungslehrerin

Frau Münst (Kontaktdaten erhalten Sie über die Schulleitung)

Betreuung

Die Gemeinde bietet eine Schulkindbetreuung an. Weitere Informationen finden Sie hierzu auf der Seite Betreuung.

Beurlaubung

Zu bestimmten Anlässen können Schülerinnen und Schüler vom Unterricht beurlaubt werden. Bei bis zu zwei Tagen entscheidet darüber die Klassenlehrkraft, bei längerer Beurlaubung die Schulleitung. Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass Sie sich ansonsten an die Ferienzeiten halten müssen!

Das Formular für Anträge auf Beurlaubung finden Sie unter Formulare.

Bewegliche Ferientage

siehe Ferienplan

Bücher

Bücher und Arbeitshefte sind Lernmittel und werden vom Schulträger, der Gemeinde Mietingen, kostenfrei zur Verfügung gestellt. Bücher müssen schnellstmöglich am Schuljahresanfang (ohne direkte Fixierung am Buch!) eingebunden und ebenso wie die Arbeitshefte pfleglich behandelt werden.

Am Schuljahresende werden die Bücher kontrolliert. Die Kosten für beschädigte oder verschmutzte Bücher Ihres Kindes müssen Sie tragen.

BiSS Transfer

Unsere Grundschule nimmt am Leseförderprogramm BiSS Transfer BW teil.

Bundesjugendspiele

Am Schuljahresende finden für alle Klassen Bundesjugendspiele statt. Die Leistungen der Kinder werden im Weitsprung, Laufen und Werfen gemessen. Alle Kinder erhalten eine Urkunde.

D

Datenschutz

Der Datenschutz wird zu Schuljahresbeginn abgefragt.

E

Elternbeirat

Der Elternbeirat ist die Vertretung der Eltern einer Schule und setzt sich aus allen gewählten Elternvertretern der Klassenpflegschaft sowie deren Stellvertretern zusammen. Weitere Infos dazu finden Sie hier.

Elternbriefe

In der Regel erhalten Sie die Elternbriefe per SchoolFox. Durch diese Schulinformation werden Sie über wichtige Veränderungen oder Termine informiert.

Entschuldigungen

Die Schülerinnen und Schüler müssen im Krankheitsfall per SchoolFox oder telefonisch entschuldigt werden. Spätestens am 3. Krankheitstag muss die schriftliche Entschuldigung dem Klassenlehrer vorliegen. Sie können Ihr Kind über SchoolFox unter Angabe des Grundes entschuldigen. In diesem Fall muss keine weitere schriftliche Entschuldigung abgegeben werden.

F

Ferien

Herbstferien 26.10. – 31.10.

Weihnachtsferien 23.12. – 09.01.

Faschingsferien 08.02. – 12.02.

Osterferien 24.03. (beweglicher Ferientag) – 03.04.

Beweglicher Ferientag 07.05. 

Pfingstferien 18.05. – 29.05.

Kinderfest 28.05.(Klasse 4 nimmt am Umzug teil.)

Sommerferien 29.07. – 11.09. 

Formulare

Das Anmelde-/Änderungsformular der Betreuung finden Sie auf der Seite Betreuung.

 

Das Formular zur Beurlaubung finden Sie hier zum Download.

Freistellungen

Krankmeldung und Arzttermine

Damit wir wissen, aus welchem Grund Ihr Kind nicht am Unterricht teilnehmen kann, entschuldigen Sie Ihr Kind bitte über Schoolfox bis spätestens 7.45 Uhr des 1. Krankheitstages. Bitte halten Sie sich konsequent an diese Regelung, da wir bei unentschuldigt fehlenden Kindern angehalten sind, den Verbleib der Kinder zu klären. Kurzzeitige Krankmeldungen benötigen keine Bescheinigung vom Arzt. Ab dem vierten Tag ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich. Für Arzttermine, die im Voraus vereinbart werden und die während der Schulzeit stattfinden, brauchen Sie das Einverständnis der Klassenlehrerin.


Freistellung vom Sportunterricht

Sollte ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht am Sportunterricht teilnehmen können, wird nur auf rechtzeitigen Antrag (oder per Schoolfox) Ihrerseits Befreiung gewährt.


Religiöse Feiertage

Jeder nicht christlichen Religionsgemeinschaft stehen pro Schuljahr zwei unterrichtsfreie Tage aus religiösen Gründen zu. Sie können bei der Schulleitung „unterrichtsfrei“ beantragen. Dieser Antrag muss mindestens 14 Tage im Voraus geschehen.


Sonstige Befreiungen

Nach § 4 der Schulbesuchsverordnung Baden-Württemberg ist eine Beurlaubung vom Schulbesuch nur in besonders begründeten Ausnahmefällen und auf rechtzeitigen schriftlichen Antrag möglich. Eine Beurlaubung unmittelbar vor oder nach Ferienzeiten kann nur bei Vorliegen eines wichtigen persönlichen Grundes (eventuell mit Nachweis) genehmigt werden. Eine Vorverlegung des Urlaubs oder eine Verlängerung der Ferien stellt keinen solchen Beurlaubungsgrund dar.

Fundsachen

Kleidungsstücke, die in der Schule oder dem Pausenhof liegen bleiben, sammeln wir im Eingangsbereich rechts (weißes Schränkchen bei der Treppe). Dort können Sie und die Kinder während des Schuljahres nachschauen, wenn etwas fehlt. Fundstücke, die bis zum Halbjahresende / Schuljahresende nicht abgeholt wurden, werden an die Caritas gegeben. Liegengebliebene Trinkflaschen und Vesperdosen sammeln wir ebenfalls in einer Kiste im Schrank. Diese werden jeweils nach einem Ferienblock entsorgt.

G

Garderobe

Jedes Kind hat an der Garderobe seinen eigenen Platz für die Jacke und den Turnbeutel. In der Winterzeit kommen die Schals, Handschuhe und Mützen in die Jackenärmel oder auf die Garderobenhaken. Die Turnbeutel müssen jeden Freitag mit nach Hause genommen werden.

Gottesdienst

Für den freiwilligen Besuch des Schülergottesdienstes laden wir alle Kinder herzlich ein. Eine Lehrkraft ist bei den Gottesdiensten anwesend. Bitte sprechen Sie außerdem mit Ihrem Kind über ein angemessenes Verhalten während des Gottesdienstes.

Die Gottesdiensttermine werden über Schoolfox versendet.

H

Hausaufgaben

Hausaufgaben sind zur Nach- oder Vorbereitung des Unterrichtsstoffes gedacht. Sie sollten von Ihrem Kind ohne große Hilfe in angemessener Zeit zu bewältigen sein. Hausaufgaben sind ein wichtiger Bestandteil der fachlichen und pädagogischen Arbeit an unserer Schule. Sie werden auf verschiedene Weise kontrolliert.

Hausschuhe

Die Kinder tragen im Schulhaus Hausschuhe. Die Hausschuhe werden jedes Schuljahr nach den Ferien mitgebracht.

I

iPads

iPads benutzen die Schüler*innen in allen Klassen.

J

Jahreskreis

Wir feiern immer wiederkehrende Feste wie Nikolaus, Weihnachten, Fasnet, Ostern und das Heimatfest.

K

Klassenpflegschaftssitzungen (Elternabend)

Klassenpflegschaftssitzungen dienen der Information der Klassenelternschaft. In jedem Schulhalbjahr sollte eine Sitzung stattfinden. In der Regel laden die Elternvertreter in Absprache mit der Klassenlehrkraft dazu ein. Klassenpflegschaften sind wichtige Veranstaltungen, die Schule und Eltern miteinander verbinden. Falls Sie an einer Klassenpflegschaftssitzung nicht teilnehmen können, bitten wir Sie, sich beim Klassenlehrer abzumelden und die gegebenen Informationen eigenständig von anderen Eltern einzuholen.

Kopfläuse

Kopfläuse sind lästige Plagegeisterchen, die trotz großer Sauberkeit und intensiver Körperpflege jedes Kind befallen können. Auch vor den Köpfen der Erwachsenen machen diese kleinen Krabbeltiere nicht Halt. Sie zu haben ist keine Schande! Dennoch gilt es folgende Regelungen für die Schule zu beachten: Sollte Ihr Kind von Kopfläusen befallen sein, so benachrichtigen Sie bitte umgehend die Klassenlehrkraft Ihres Kindes. Behandeln Sie Ihr Kind mit einem Läuseshampoo aus der Apotheke. Bei jedem Kopflausbefall in der Klasse Ihres Kindes erhalten Sie über Ihr Kind das Formular zu Kopfläusen. Bitte befolgen Sie unbedingt die Angaben auf dieser Mitteilung und geben Sie den Antwortabschnitt wieder mit zurück in die Schule.

Krankmeldung / ansteckende Krankheiten

Ist Ihr Kind erkrankt, so informieren Sie möglichst sofort die Schule durch einen Anruf oder eine Schoolfox Nachricht vor Unterrichtsbeginn. Über SchoolFox und unter Angabe des Grundes können Sie Ihr Kind schriftlich entschuldigen.

Bitte benachrichtigen Sie uns auch umgehend, wenn es sich um meldepflichtige Erkrankungen handelt:

Windpocken, Masern, Mumps, Scharlach, Keuchhusten, Hirnhautentzündung, Hepatitis A, Ruhr, Diphterie, Cholera, Typhus, Tuberkulose. Auch Kopflausbefall ist meldepflichtig.

Meldepflichtige Erkrankungen müssen von der Schule dem Gesundheitsamt gemeldet werden.

L

Lehrerkollegium

Unser aktuelles Team und entsprechende Kontakte können Sie hier einsehen.

M

Mitarbeiter

An unserer Schule arbeiten zusätzlich zum Lehrerkollegium noch weitere Personen, die Sie hier einsehen können.

N

Noten

Die Noten werden über schriftliche, mündliche und praktische Leistungen ermittelt.

O

Obst / Schulfruchtprogramm

Unser Obstlieferant ist das Kompetenzzentrum Obstbau Bodensee (Schuhmacherhof 6, 88213 Ravensburg).

P

Parkplatz

Sollten Sie Ihr Kind mit dem Auto bringen, bitten wir Sie, dafür den Parkplatz vor der Schule zu benutzen.

Post-/Hausaufgabenmappe

Jedes Kind der Schule besitzt eine Mappe, in der es aktuelle Briefe und Informationen von Seiten der Schule nach Hause und umgekehrt transportiert. Es ist wichtig, dass Sie regelmäßig (am besten täglich) in diese Mappe schauen, um über alles, was an der Schule abläuft, rechtzeitig informiert zu sein.

Q

QUOP

Wir verwenden an der Schule die Lernverlaufsdiagnostik „quop“.

S

Schrift

An unserer Schule wird in den Klassen 2, 3 und 4 die Lateinische Ausgangsschrift verwendet.

Schulanmeldung der zukünftigen Erstklässler

Die Schulanmeldung der neuen Erstklässler findet jedes Jahr im Frühjahr statt. Der exakte Termin wird im Mitteilungsblatt und im Elternabend des Kindergartens veröffentlicht.

Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist ein gewähltes Gremium aus Eltern und LehrerInnen. Für unsere Grundschule besteht die Schulkonferenz aus der Schulleiterin als Vorsitzende, des Elternbeiratsvorsitzenden als stellvertretender Vorsitzender, zwei Vertretern der Lehrer und zwei Vertretern der Eltern. Weitere Infos finden Sie hier.

Schulordnung

Unsere Schulregeln nach dem Stand ab 14.09.2026 finden Sie hier.

Schulsozialarbeit

An unserer Schule arbeitet Herr Andreas Hofer seit März 2021 als Schulsozialarbeiter. Er ist unter der E-Mail-Adresse hofer@lefoe-bc.de erreichbar.

Schulweg

Im Rahmen des Sachunterrichts spielt das Thema „Verkehrserziehung“ eine wichtige Rolle. Dennoch brauchen wir zur Sicherheit Ihres Kindes zusätzlich Ihre Unterstützung. Üben Sie mit Ihrem Kind immer wieder den Schulweg. Der kürzeste Weg ist nicht unbedingt auch der Sicherste. Erklären Sie Ihrem Kind, dass es immer den sicheren Weg gehen soll.

Sollte Ihr Kind mit dem City-Roller in die Schule kommen, müssen Sie die entsprechende Einverständniserklärung unterschreiben. Mit dem Fahrrad dürfen die Kinder erst nach bestandener Fahrradprüfung in Klasse 4 zur Schule kommen.

Smartwatches

Smartwatches sind an unserer Schule verboten. Am besten sie bleiben zu Hause.

Sport

An den Sporttagen sollten die Kinder möglichst keinen Schmuck und keine Uhren tragen (Verletzungsgefahr). Alle Kinder sollen sich selbständig vor und nach dem Sport- bzw. Schwimmunterricht in den Umkleidekabinen umziehen können.  Außerdem sollten die Turnschuhe selbstständig angezogen und geschlossen werden können.

Sportbekleidung

Die Kinder dürfen nur mit geeigneter Sportkleidung am Sportunterricht teilnehmen. Dazu gehören: feste Sportschuhe mit heller Sohle, T-Shirt sowie Sporthose. Lange Haare müssen unbedingt zusammengebunden werden.

Der Sportunterricht findet in der angrenzenden Sporthalle statt.

Für das Schwimmen ist Badebekleidung, ein Badehandtuch und Duschgel notwendig.

Sprechzeiten

Gesprächstermine müssen individuell mit der Lehrkraft vereinbart werden.

In besonderen Fällen vereinbaren Sie bitte einen Termin mit der Schulleitung.


T

Terminkalender

Wird regelmäßig an die Eltern ausgehändigt.

U

Unfälle

Melden Sie Schulunfälle bitte umgehend dem Klassenlehrer.

Unterrichtszeiten

Unsere Unterrichtszeiten finden Sie hier.

V

Verkehrserziehung

Das Thema Verkehrserziehung hat im Sachunterricht aller Klassen seinen festen Platz. In Klasse 4 absolvieren die Schüler*innen die Fahrprüfung. Dazu behandeln die Kinder mit ihrem Fach-/Klassenlehrer im Sachunterricht die theoretischen Grundlagen und machen die Theorieprüfung. Zum praktischen Üben mit dem Fahrrad geht die Klasse auf den Verkehrsübungsplatz nach Biberach.

Vertretung

Auch Lehrerinnen werden einmal krank oder müssen in einzelnen Fällen anderen dienstlichen Verpflichtungen nachkommen. In diesen Fällen wird der Unterricht vertreten. Bei Randstunden kann es gelegentlich zu Ausfällen kommen.

Vesper

Während den Pausen gibt es an unserer Schule keinen Verkauf von Backwaren und Getränken. Bitte geben Sie Ihrem Kind unbedingt ein gesundes Pausenvesper mit.

Vesperdosen

Wir freuen uns über ein gesundes, müllarmes Vesper, das in beschrifteten Vesperdosen mitgebracht wird.

Z

Zeugnisse

Klasse 1

Schulhalbjahr: Elterngespräch. Schuljahresende: Schulbericht über Verhalten, Leistung und Lernentwicklung

Klasse 2

Schulhalbjahr: Lernentwicklungsgespräch mit Kind. Schuljahresende: Schulbericht über Verhalten, Leistung und Lernentwicklung sowie Noten in Mathematik und Deutsch

Klasse 3

Lernentwicklungsgespräch mit Kind und Halbjahresinformation (Ganze, Halbe- oder Viertelnoten). Schuljahresende: Zeugnis (ganze Noten in allen Fächern und eine verbale Beurteilung für Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten)

Klasse 4

Schulhalbjahr: Lernentwicklungsgespräch mit Kind und Halbjahresinformation mit Noten (Ganze, Halbe- oder Viertelnoten) in allen Fächern. Schuljahresende: Abschlusszeugnis (ganze Noten in allen Fächern und eine verbale Beurteilung für Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten)