Schulkind- betreuung

Die Kinder werden im Rahmen des Unterrichts von der Schule beaufsichtigt. Zusätzlich bietet die Gemeinde eine ergänzende Betreuung in unserem Schulgebäude an.

Verlässlichkeit und Sicherheit durch die Schulorganisation

Im Sinne der verlässlichen Grundschule wird jede Unterrichtsstunde nach Plan gehalten oder hausintern vertreten.

Wenn eine Lehrkraft krankheitsbedingt an einem Tag nicht anwesend sein kann, können Sie sich darauf verlassen, dass Ihr Kind an diesem Tag nach Plan unterrichtet wird.

In Fällen von längerer Krankheit des Personals können Nachmittagsstunden entfallen, bzw. der Vormittag kann auf den Block 2.-5. Stunde gekürzt werden. Sie werden in diesen Ausnahmefällen rechtzeitig, schriftlich benachrichtigt. Für den Ausfall von AGs sind die jeweiligen Kursleiter verantwortlich. Auch hier versuchen wir Sie rechtzeitig zu informieren, sollte dies der Fall sein. Hier zu den Informationen vom Regierungspräsidium.

Aufsicht durch Lehrkräfte

Die Aufsichtspflicht der Schule erstreckt sich auf die Zeit, in der die Schülerinnen und Schüler am Unterricht oder an sonstigen Schulveranstaltungen teilnehmen. Darüber hinaus beginnt die Aufsichtspflicht auf dem Schulgelände 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn und gilt bis Unterrichtsende. Die Lehrkräfte kontrollieren nicht von wem und wann die Schülerinnen und Schüler abgeholt werden oder ob sie den Heimweg alleine antreten. Jede Pause wird von den Lehrkräften beaufsichtigt.